Live-Webinar
5 Zeitstunden nach § 15 FAO 1. Block: 09:30 - 12:00 Uhr, 2. Block: 12:30 - 15:00 Uhr
Themen
Darstellung der Verfahrensabschnitte eines Insolvenzverfahrens
Vor Insolvenzantrag
Risiko Insolvenzanfechtung
Aufklärungspflichten des Mieters und des Vermieters
Absicherung gegen Insolvenz des Mieters und des Vermieters
Insolvenzeröffnungsverfahren
Wirkung des § 112 InsO / Kündigungssperre / Lösungsklauseln
Endgültige Leistungsverweigerung des Schuldners
Individualvertragliche Fälligkeitsbestimmungen, § 112 InsO
Pfandkehr des Schuldners
„Gewöhnliche Lebensverhältnisse“ i. S. d. § 562a BGB
Mietsicherheit vs. Vermieterpfandrecht
1. Fortwirkung des Mietvertrages nach Insolvenzeröffnung
Wirkung des § 108 InsO
Aufrechnungsmöglichkeiten
Durchsetzung von Absonderungsrechte oder Mietsicherheiten des Vermieters gegenüber insolventen Mieter
Mietermehrheit und Insolvenz eines Mieters
Verhältnis Insolvenzverwaltung zu Zwangsverwaltung/-versteigerung
Verpflichtung zur Abrechnung der Betriebskosten
Überleitungsvereinbarungen, Sonderproblem: Schriftform
Insolvenzplanverfahren
Sanierungsbeiträge des Vermieters / Verpächters
2. Beendigung des Mietverhältnisses nach Insolvenzeröffnung
Wirkung des § 109 InsO
Räumung der Mietsache
Wirkung § 111 InsO: einmaliges Kündigungsrecht, Grundbuch
Freigabe der Immobilie / Wohnung aus Insolvenzbeschlag
3. Insolvenzspezifische Rechtsfragen
Forderungsanmeldung
Anfechtung
Corona spezifische Auswirkungen auf das Mietinsolvenzrecht
Auswirkungen von Nutzungsbeschränkungen auf den Mietzins
Auswirkungen von Nutzungsbeschränkungen auf die Kündigungsmöglichkeiten
Auswirkungen auf die Finanzierung
Auswirkungen auf die Insolvenzantragspflichten
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Referenten
Zielgruppe
Insolvenzverwalter, Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwälte für Insolvenzrecht, Unternehmensjuristen, Fach- und Führungskräfte in Banken, Rechtsanwälte, Steuerberater
Beschreibung
Im Insolvenzfall müssen Mietverträge an den Vorschriften des Insolvenzrechts gemessen werden: So wird ein Kündigungsrecht wegen Zahlungsverzuges des Mieters nach dessen Insolvenzantrag unwirksam. Der Insolvenzverwalter kann mit Insolvenzeröffnung ein Sonderkündigungsrecht geltend machen. Räumungsansprüche werden je nach Nutzung zu Insolvenzforderungen oder können als Masseverbindlichkeiten durchgesetzt werden.
Aufgrund fundierter Praxiserfahrung erläutern die Referenten die Handlungsspielräume und Sanierungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Stadien des Insolvenzverfahrens.
Seminarprofil
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