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Live-Webinar
Live-Webinar: 5 Zeitstunden nach § 15 FAO Live-Webinar: 1. Block: 09:30 - 12:00 Uhr, 2. Block: 12:30 - 15:00 Uhr
Themen
Wichtiges Basiswissen
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz
Umgang mit Meldungen und Hinweisgebern
Whistleblowing und Datenschutz
Offene Rechtsfragen
Nutzen, Chancen und Risiken
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Referenten
Zielgruppe
Öffentliche Beschäftigungsgeber sind seit dem 2. Juli 2023 verpflichtet ein Hinweisgebersystem eingerichtet zu haben.
Compliance-Beauftragte; Fachanwälte für Arbeits-, Straf-, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Informationstechnologierecht (Datenschutz); Geschäftsführer; Kommunale Arbeitgeber; Ombudsanwälte; Personal- und Betriebsräte in öffentlichen Betrieben, Sozialeinrichtungen, Krankenhäusern; Personal- und Verwaltungsleiter sowie deren Mitarbeiter; Personalsachbearbeiter der öffentlichen Verwaltung; Rechtsanwälte; Unternehmen, die den TVöD unmittelbar oder analog anwenden; Verantwortliche für die Umsetzung des HinSchG sowie mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragte Personen; Verwaltungs- und Personalleiter, Wirtschaftsjuristen
Beschreibung
Durch die Einführung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wird die EU-Whistleblowingrichtlinie in nationales Recht integriert. Dieses neue Gesetz etabliert eine neuartige Rechtsmaterie, die erhebliche Auswirkungen auf öffentliche Arbeitgeber mit sich bringt. Dabei erfordert die Fülle an neu eingeführten Normen und Rechten eine präzise Umsetzung und konkrete Maßnahmen. In diesem Seminar werden die essenziellen Facetten der frisch entstandenen Rechte und Pflichten, die aus dem Hinweisgeberschutzgesetz folgen, vorgestellt und praxisnah erläutert, welche Schritte insbesondere von öffentlichen Arbeitgebern nun ergriffen werden müssen.
Seminarprofil
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