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Live-Webinar
Urlaubsrecht in der Praxis
Know-how in 150 Min: Berechnung, Verfall und Gestaltungsspielräume
Live-Webinar: 2,5 Zeitstunden nach § 15 FAO Live-Webinar: 09:30 - 12:00 Uhr
Alle Preise zzgl. gesetzl. Mwst. Preisinformationen
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Themen
Rechtsgrundlagen des Urlaubsrechts
Urlaubsdauer
- Mindestanspruch - tarifvertraglicher Urlaub - einzelvertraglicher Urlaub
- Berechnung des Urlaubs
- Zu viel genommener Urlaub
- Teilurlaub
Verjährung und Verfall des Urlaubs
Kürzung des Urlaubs
Urlaubsentgelt
- Berechnung
- Fälligkeit
- Verjährung
- Ausschluss und Verfall
- Rückzahlung zu viel bezahlten Urlaubsentgelts
- Dem Erholungszweck zuwiderlaufende Erwerbstätigkeit des Arbeitnehmers
- Folgen eines Verstoßes
- Differenzierung zwischen dem gesetzlichen Mindesturlaub und dem tarifvertraglichen und einzelvertraglichen Mehrurlaub
- Urlaubsabgeltung
- Ende des Arbeitsverhältnisses
- Bestand von Urlaubsansprüchen
- Höhe
- Verzicht
- Aufhebungsvertrag
- Prozessvergleich
- Verjährung und Verfall
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Referenten
Zielgruppe
Fachanwälte für Arbeitsrecht, Rechtsanwälte, Inhouse-Counsels & Syndikusrechtsanwälte, Head of HR, Rechtsabteilungen, HR-Management, Mitarbeitende mit PersonalverantwortungBeschreibung
Smart lernen: Wissen komprimiert - Kompetenz maximiert
Dieses Live-Webinar bringt Klarheit in alle zentralen Fragen des Urlaubsrechts – kompakt und in der Personalpraxis direkt umsetzbar. Sie lernen, Urlaubsansprüche korrekt zu berechnen, Besonderheiten bei Teilzeit und unterjährigen Arbeitszeitänderungen souverän zu meistern und typische Fehlerquellen zu vermeiden.
Sie erfahren, wie Verfall und Verjährung rechtssicher gehandhabt werden und welche Mitwirkungspflichten Arbeitgeber erfüllen müssen, um Risiken konsequent auszuschließen. Auch komplexe Themen wie die Teilurlaubsberechnung und die Vermeidung von Doppelansprüchen werden verständlich auf den Punkt gebracht.
Darüber hinaus klärt das Seminar, wann ein Widerruf von Urlaub überhaupt zulässig ist, wie das Urlaubsentgelt korrekt berechnet wird und worauf es bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages ankommt, bei dem zwischen tarifvertraglichem und einzelvertraglichem Mehrurlaub zu differenzieren ist.
Kurz gesagt: Mehr Sicherheit, weniger Risiko – und ein klarer Vorsprung in der Personalpraxis.
Seminarprofil
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