BECK Lehrgänge / Sommerlehrgänge
Ausgewählte Beck- & Sommerlehrgänge
Was sind die Beck-Lehrgänge und Sommerlehrgänge?
Mit unseren BECK-Lehrgängen und Sommerlehrgängen erwerben Sie solides Basiswissen in Ihrem gewünschten Rechtsgebiet! An zwei bis drei Tagen vermitteln Ihnen unsere erfahrenen Referenten alle wichtigen Grundlagen. Zusätzlich erhalten Sie Tipps und Handlungsempfehlungen für Ihren Arbeitsalltag. Interaktion ist uns sehr wichtig – deshalb haben Sie bei unseren Lehrgängen jederzeit die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder mit unseren Experten in den Diskurs zu treten. Vervollständigt wird das Angebot mit umfangreichen Schulungsunterlagen, sodass Sie sich Notizen machen und das Gelernte später schnell nachschlagen können.
In welchen Rechtsgebieten bieten wir Beck- oder Sommerlehrgänge an?
Unsere BECK-Lehrgänge und Sommerlehrgänge decken viele verschiedene Rechtsgebiete ab:
- Arbeitsrecht
- Compliance
- Datenschutz- und IT-Recht
- BWL und Bilanzrecht
- Gesellschafts- und Handelsrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Insolvenzrecht
- Kartellrecht
- Personalrecht
- Miet- und WEG-Recht
- Pharmarecht
- Steuerrecht
In einigen Rechtsgebieten haben wir sogar mehrere Lehrgänge im Programm. Sie interessieren sich für eine unserer Fortbildungen? In der Veranstaltungsbeschreibung finden Sie eine detaillierte Darstellung der Themen, die in Ihrem Wunsch-Lehrgang behandelt werden. So können Sie gut einschätzen, welcher BECK-Lehrgang oder Sommerlehrgang der richtige für Sie ist.
Für wen sind die Lehrgänge geeignet?
Unsere BECK-Lehrgänge und Sommerlehrgänge eignen sich besonders für Teilnehmer, die bis dato nur wenig oder keine Berührungspunkte mit einem Rechtsgebiet hatten, sich aber zukünftig in diesem bewegen werden. Deshalb sprechen wir mit diesen Veranstaltungen auch insbesondere Berufseinsteiger oder Mitarbeiter von Unternehmen an, deren Tätigkeitsgebiet sich um neue rechtliche Felder erweitert. Die BECK- und Sommerlehrgänge vermitteln alle Grundlagen, die Sie in Ihrem Rechtsgebiet benötigen und geben Ihnen einen umfassenden Überblick über die Thematik. Dabei haben wir natürlich stets die aktuelle Rechtsprechung im Blick! Daher sind unsere BECK- und Sommerlehrgänge auch eine gute Möglichkeit, Ihr Fachwissen wieder aufzufrischen.
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Wie unterscheiden sich BECK-Lehrgänge und Sommerlehrgänge?
Inhaltlich unterscheiden sich die BECK-Lehrgänge und Sommerlehrgänge grundsätzlich nicht. In beiden Veranstaltungsformaten werden in der Regel die gleichen Inhalte vermittelt. Unterschiede gibt es aber bei Termin und Veranstaltungsort. So können Sie frei entscheiden, in welchem wo und wann Ihr Lehrgang am besten in Ihren Berufsalltag passt.
Wann und wo finden die BECK-Lehrgänge statt?
Unsere BECK-Lehrgänge finden in der Regel im Frühjahr statt. Für einige Lehrgänge gibt es einen zusätzlichen Termin im Herbst. Die meisten Fortbildungen dieses Formats veranstalten wir als Live-Webinar über Microsoft Teams, sodass Sie ortsunabhängig am BECK-Lehrgang teilnehmen können. Falls Sie Ihren gewünschten Lehrgang lieber als Präsenzveranstaltung besuchen, können Sie die gleichen Inhalte im Rahmen eines Sommerlehrgangs auch vor Ort erwerben.
Wann und wo finden die Sommerlehrgänge statt?
Die Sommerlehrgänge finden in den Sommermonaten statt – in der Regel zwischen Juni und September. Unsere Sommerlehrgänge führen wir als Präsenz-Termin an einem unserer attraktiven Veranstaltungsorte durch – hier bietet sich jede Menge Zeit für Networking und den Austausch mit unseren Referenten. In unseren Veranstaltungshotels erwarten Sie neben unseren Experten auch unsere Veranstaltungsbetreuer. Als Ihre Ansprechpartner vor Ort stehen sie Ihnen bei allen organisatorischen Fragen zur Verfügung und sorgen dafür, dass die jeweilige Fortbildungsveranstaltung reibungslos abläuft. Die Seminarorte verteilen sich über das gesamte Bundesgebiet – neben München, Stuttgart und Frankfurt bieten wir auch Sommerlehrgänge in Hamburg, Köln, Düsseldorf und Berlin. Vielleicht möchten Sie Ihren Lehrgang mit einer Städtereise verbinden?
Sind die BECK-Lehrgänge und Sommerlehrgänge nach § 15 FAO qualifiziert?
Viele unserer BECK-Lehrgänge oder Sommerlehrgänge sind für die vorgeschriebenen Fortbildungsstunden nach § 15 FAO qualifiziert. Ob sich ein Lehrgang als FAO-Fortbildungsstunden anrechnen lassen kann, finden Sie in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. Bitte beachten Sie: Die endgültige Entscheidung darüber, ob die Stunden anerkannt werden, liegt immer bei der für Sie zuständigen Rechtsanwaltskammer.
Noch Fragen? Lesen Sie unsere FAQs!
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