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Ausbildungs- und Praxislehrgang

Beck-zertifizierter Lieferketten-Sorgfaltspflichtenbeauftragter (§ 4 Abs. 3 Satz 1 LkSG / CSDDD / EUDR)

Qualifizierungslehrgang für Menschenrechts- & Sorgfaltspflichtenbeauftragte, Supply Chain Compliance Officers (SCCO) & Supply Chain Due Diligence Officers (SCDDO)

Icon Zeit Seminar: 14 Zeitstunden nach § 15 FAO, § 4 III 1 LkSG zzgl. Abschlussprüfung Seminar: An beiden Tagen 09:00 – 17:00 Uhr

Alle Preise zzgl. gesetzl. Mwst. Preisinformationen

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Themen

TAG 1 – Grundlagen · Governance · Menschenrechts- und Umweltrisiken

Modul 1.1 – Regulatorische Landkarte und Gesamtsystematik
  • Überblick: LkSG, CSDDD (inkl. Omnibus I / RL 2026/470), EUDR, BatterieVO, 3TG, FLR, CSRD/ESRS, CBAM, Taxonomie, PPWR und ESPR
  • Rechtsgrundlagen, Geltungsbereiche, Schwellenwerte (neue CSDDD-Werte: 5.000 MA / 1,5 Mrd. EUR; CSRD: 1.000 MA / 450 Mio. EUR)
  • Verhältnis der Regelwerke zueinander: Überschneidungen, Synergien, Konflikte
  • Zeitstrahl: Geltungsbeginn, Übergangsfristen, laufende Gesetzgebungsvorhaben

Modul 1.2 – Organisation & Governance (Prozessschritt 1)
  • Organisationspflichten im Vergleich: § 4 LkSG – Art. 5 CSDDD – Art. 48 BattVO – Art. 12 EUDR
  • Rolle und Positionierung des Sorgfaltspflichten-Beauftragten; Board-Level-Verantwortung; ESG-Governance-Strukturen
  • Aufbau eines internen Kontrollsystems (IKS); Koordination Einkauf, Legal, CSR, Audit
  • Praxis: Organigramm und Governance-Struktur eines typischen Unternehmens (Fallbeispiel aus Automobilindustrie)

Modul 1.3 – Policy-Architektur und Codes (Prozessschritte 1 + 5)
  • Policy-Typen: Sustainability Policy, Human Rights Policy, Responsible Purchasing Policy, EUDR-Policy, BattVO-Policy, Conflict Minerals Policy
  • House of Policies: ESRS-Policies (E1–E5, S1–S4, G1), LkSG Policy Statement (§ 6 Abs. 2), CSDDD Art. 7 Due Diligence Policy
  • Minimum Safeguards Taxonomie Art. 18: Qualifikationsanforderungen an Policies
  • Praxis-Workshop: Erstellung eines Policy-Rahmens für ein Referenzunternehmen

Modul 1.4 – Menschenrechtsrisiken: LkSG § 2 Abs. 2 und CSDDD Annex I
  • Alle 12 Risikoarten nach § 2 Abs. 2 LkSG im Einzelnen (U.a. Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sklaverei, Arbeitsschutz, Koalitionsfreiheit, Diskriminierung, Lohn, Landrechte, Sicherheitskräfte, Folterverbot, Freiheitsrechte, Umweltbeeinträchtigung)
  • Alle 21 Auswirkungstypen nach CSDDD Annex I (inkl. Datenschutz, Recht auf gesunde Umwelt, Menschenrechtsverteidiger)
  • Praxisfälle: Kinderarbeit (Kobalt-Abbau DRC), Zwangsarbeit (Baumwolle Xinjiang), Lohndumping (Textil), Sicherheitskräfte (Bergbau)
  • Real Case Studies (z.B. Kosmetikindustrie)
  • Unterschiede LkSG ↔ CSDDD: Wertschöpfungskette vs. Lieferkette; Haftungsfragen nach der CSDDD in der Fassung des Omnibus I

Modul 1.5 – Risikoanalyse und Prävention (Prozessschritte 4 + 5)
  • Datenquellen: Risikoindizes (BHRRC, CPIA, CPI, Global Slavery Index); Risk Intelligence Tools (RepRisk, EcoVadis)
  • Priorisierung nach Schwere × Wahrscheinlichkeit; Angemessenheitsgrundsatz; Mapping Lieferant / Region / Produkt
  • Scoping Exercise und in-depth analysis
  • § 6 LkSG vs. Art. 10 CSDDD: Sustainability Clauses, Codes of Conduct, Capacity Building, Umgang mit KMU-Lieferanten
  • Praxis-Workshop: Exemplarische Risikoanalyse (Automobil / Elektronik / Textil nach Wahl)

TAG 2 – Umwelt- und Sektorrisiken · Prozessschritte · CSRD/CBAM-Schnittstellen

Modul 2.1 – Umweltrisiken LkSG / CSDDD und Taxonomie Minimum Safeguards
  • Umweltrisiken LkSG § 2 Abs. 3: Minamata (Quecksilber), Stockholm (POPs), Basel (gefährliche Abfälle) – Praxisbedeutung und typische Fallkonstellationen
  • CSDDD Annex II (12 Umweltkategorien): Klimawandel/Paris, Biodiversität/CBD, Wasserverschmutzung, Luft, Boden, Meere, Entwaldung/EUDR-Schnittstelle, Chemikalien
  • Minimum Safeguards Art. 18 Taxonomie-VO: UNGPs, OECD-Leitsätze, ILO-Erklärung, UN Global Compact, Korruptionsverbot, Steuerehrlichkeit; Kommissions-Mitteilung 2023/C 211/01

Modul 2.2 – EUDR: Legalitätspflichten und Sorgfaltssystem
  • Rohstoffe und Erzeugnisse: Rind, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz, Kautschuk inkl. Folgeprodukte (Anhang I EUDR); Zeitstempel 31.12.2020
  • Legalitätspflichten (Art. 3 lit. b): Waldrecht, Landrecht, Steuerrecht, Handelsrecht, MR/FPIC; Kommissions-Leitlinien v. 13.11.2024 (C/2024/6789)
  • Informationspflichten (Art. 9): Geo-Koordinaten, Erzeugungs-Zeitpunkt, Sorgfaltserklärung (Art. 4/8); Länderkategorisierung Hoch/Mittel/Niedrig
  • Sanktionen: Bußgeldrahmen mit einem Höchstbetrag von 4 % des EU-Jahresumsatzes (Art. 25); Strafbarkeit über RL 2024/1203/EU

Modul 2.3 – BatterieVO, 3TG und FLR: Sektorale Sorgfaltspflichten

  • BatterieVO (VO 2023/1542): Rohstoffe Kobalt/Grafit/Lithium/Nickel; Risikokategorien Anhang X (Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sicherheitskräfte, Landrechte); Managementplan Art. 49; Policy Art. 50; Drittprüfung Art. 52
  • 3TG-VO (VO 2017/821): Zinn, Tantal, Wolfram, Gold; KHG-Definition; OECD 5-Schritte-Leitfaden; Hütten/Schmelzen-Zertifizierung (RMAP)
  • FLR (VO 2024/3015): Verkehrsverbot für Zwangsarbeitsprodukte; ILO Nr. 29/105; 11 ILO-Indikatoren; staatlich angeordnete Zwangsarbeit; Nexus zu LkSG und CSDDD

Modul 2.4 – Abhilfe, Wirksamkeit und Hinweisgebersystem (Prozessschritte 6–8)

  • Abhilfe-Hierarchie: § 7 LkSG / Art. 11 CSDDD / FLR (Marktrücknahme); Aktionspläne; temporäre Aussetzung vs. Abbruch von Geschäftsbeziehungen
  • Wirksamkeitsprüfung: KPIs (Audit-Findings-Rate, Closed-Issues-Rate); unabhängige Drittprüfung (BattVO Art. 52; 3TG OECD Schritt 4); Management-Review-Zyklus
  • § 8 LkSG / HinSchG: Beschwerdeverfahren (niedrigschwellig, anonym, vertraulich); CSDDD Art. 14 Grievance Mechanism; EUDR Art. 12 Abs. 1 lit. d Third-Party-Mechanismus
  • Praxis-Workshop: Simulation – Medienvorwurf Kinderarbeit / BAFA-Auskunftsersuchen

Modul 2.5 – Dokumentation, Berichterstattung und CSRD/CBAM-Schnittstellen (Prozessschritte 9–10)
  • Dokumentationspflichten: § 10 LkSG (7 Jahre / BAFA); EUDR Art. 12 (5 Jahre); BattVO Art. 52 Abs. 3; CSDDD (faktische Nachweispflicht)
  • LkSG-Bericht (§ 10 Abs. 2): Pflichtinhalt, BAFA-Prüfmaßstäbe, Vorbereitung auf BAFA-Auskunftsersuchen
  • CSRD/ESRS: Berichterstattung über Sorgfaltsprozesse in ESRS S1–S4 (sozial), E1–E5 (Umwelt), G1 (Governance); Abgrenzung Bericht vs. Sorgfaltspflicht
  • CBAM: Quartalsbericht-Pflichten; Sorgfaltspflicht-Bezüge Emissionsverantwortung in Lieferketten
  • Konsistenz: LkSG-Bericht vs. CSRD-Bericht vs. EUDR-Aufzeichnungen – Vermeidung von Widersprüchen und Greenwashing-Risiken

TAG 3 (Ca. 1-1,5 Zeitstunden | Online, 365 Tage verfügbar & flexibel ablegbar)
Abschlussprüfung
40 Multiple-Choice-Fragen

Der Lehrgang verbindet juristische Präzision mit unternehmerischer Praxis: Beide Referenten bringen Erfahrung aus der täglichen Arbeit mit komplexen Supply-Chain-Strukturen mit – ein Industrie-Praktiker aus einem der größten deutschen Automobilkonzerne und ein auf Handels- und Lieferkettenrecht spezialisierter Anwalt einer führenden internationalen Wirtschaftskanzlei.


Ihr Weg zum Zertifikat:
Beck-zertifizierter Lieferketten-Sorgfaltspflichtenbeauftragter (§ 4 Abs. 3 Satz 1 LkSG / CSDDD / EUDR)

Umwelt- und Menschenrechtsstandards entlang der gesamten Lieferkette sind heute mehr als Pflicht – sie sind ein echter Wettbewerbsvorteil. Unternehmen, die Verantwortung übernehmen, stärken ihr nachhaltiges, zukunftsfähiges Wirtschaften und gewinnen dauerhaft Vertrauen bei Kunden, Partnern und Stakeholdern. Gut ausgebildete Sorgfaltspflichtenbeauftragte sind dabei ein entscheidender Erfolgsfaktor: Sie machen den Unterschied in einem modernen, wirksamen Pflichtenmanagement. Dieser Lehrgang bringt Sie genau dorthin – strategisch fundiert, kompakt aufbereitet und direkt umsetzbar. Zusätzlich profitieren Sie von einem Zertifikat, das Ihre Qualifikation sichtbar macht.

Mit Ihrer vollständigen und lückenlosen Teilnahme am Lehrgang qualifizieren Sie sich automatisch für die Abschlussprüfung und erhalten im Anschluss Ihren persönlichen Zugang. Die Prüfung absolvieren Sie flexibel online, genau dann und dort, wo es für Sie am besten passt. Dafür haben Sie bis zu ein Jahr Zeit und insgesamt drei Versuche, sodass Sie ausreichend Spielraum haben, Ihr Wissen sicher unter Beweis zu stellen.

Direkt nach der Prüfung wissen Sie, ob Sie bestanden haben. Ihr offizielles BECK-Zertifikat erhalten Sie wenige Tage später. Es steht für mehr als reine Teilnahme und bestätigt, dass Sie die vermittelten Inhalte sicher beherrschen und anwenden können. Die Abschlussprüfung ist freiwillig. Wenn Sie sich dagegen entscheiden, erhalten Sie selbstverständlich eine Teilnahmebestätigung. Mit bestandener Prüfung verfügen Sie jedoch über einen deutlich stärkeren und aussagekräftigen Qualifikationsnachweis. Sollten Sie die Prüfung zunächst nicht absolvieren, können Sie diese auch zu einem späteren Zeitpunkt noch nachholen.

 

Zielgruppe

  • Compliance-Beauftragte, Legal Counsel und Syndikusrechtsanwälte,
    die mit der Umsetzung von LkSG, CSDDD, FLR, EUDR,  BattVO, 3TG, CSRD/ESRS, Taxonomie, CBAM, CRMA, PPWR und ESPR befasst sind.
  • Menschenrechtsbeauftragte nach § 4 Abs. 3 LkSG,
    die ihr Kompetenzprofil auf CSDDD und EUDR erweitern möchten
  • CSR-/ESG-Verantwortliche und Nachhaltigkeitsmanager,
    die ein integriertes Sorgfaltspflichten-System aufbauen oder weiterentwickeln.
  • Einkaufs- und Supply-Chain-Manager
    mit Verantwortung für Lieferantenqualifizierung und Risikomanagement.
  • Interne Auditoren und Wirtschaftsprüfer
    mit Prüfaufgaben im Bereich Nachhaltigkeit und Lieferkette.
  • Berater (Anwälte, WP/StB, Unternehmensberater),
    die Mandanten bei der Sorgfaltspflichten-Compliance begleiten.

Hinweis: Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmenden im Inland müssen nach dem LkSG ein Risikomanagement betreiben und die Zuständigkeit dafür intern verankern, etwa durch Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten (§ 4 Abs. 3 LkSG). Ab dem 26. Juli 2029 treten für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. EUR Nettoumsatz die Pflichten der CSDDD hinzu.

Dieser Lehrgang bietet die optimale Gelegenheit, Mitarbeitende ideal auf diese und vergleichbare Positionen vorzubereiten, damit im Unternehmen
  • wirksam der Verletzung von menschenrechts- und umweltbezogenen Pflichten durch geeignete Präventions-  und Abhilfemaßnahmen vorgebeugt wird,
  • Verbotsregelungen beachtet und Sanktionen vermieden werden.

Beschreibung

Unternehmen stehen vor einem tiefgreifenden Wandel ihrer Sorgfaltspflichten-Landschaft: Neben dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind mit der EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD), der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), der Batterieverordnung, der Zwangsarbeitsverordnung (FLR), der 3TG-Verordnung sowie CSRD/ESRS und CBAM und vielem weiterem eine Vielzahl von EU-Regelwerken in Kraft getreten oder kurz vor dem Inkrafttreten, die systematisch miteinander verknüpft sind und in einer integrierten Compliance-Funktion gesteuert werden müssen.

Dieser Lehrgang qualifiziert Teilnehmende zum Beck-zertifizierten Sorgfaltspflichten-Beauftragten – der zentralen Schlüsselfunktion, die § 4 Abs. 3 LkSG bereits heute vorschreibt und die CSDDD de facto unternehmensweit etabliert.

Das Lehrgangskonzept folgt einem innovativen Zwei-Achsen-Modell: Die zehn regulatorisch geprägten Sorgfaltspflichten-Prozessschritte (von Organisation & Governance über Risikoanalyse und Prävention bis zu Berichterstattung und Prüfung) werden für alle relevanten Regelwerke parallel vermittelt – statt nacheinander in isolierten Regelwerks-Silos. Dadurch entstehen Synergien, die in der Praxis unmittelbar nutzbar sind.


Lernziel des Qualifizierungslehrgangs: Dieser Lehrgang befähigt Führungskräfte, Compliance-Verantwortliche und Juristen dazu, ein wirksames Risikomanagementsystem gemäß § 4 LkSG nachhaltig in der Unternehmenspraxis zu verankern. Sie erhalten einen umfassenden Überblick über alle relevanten europäischen und deutschen Regelwerke und werden in die Lage versetzt, ein unternehmensweites Sorgfaltspflichten-Management eigenständig zu implementieren, zu steuern und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Anhand klar strukturierter Prozessschritte definieren Sie zentrale Sorgfaltspflichten und lernen, diese systematisch, effizient und rechtssicher im Unternehmen umzusetzen.


Zudem erwerben Sie durch den Qualifizierungslehrgang mit der Abschlussprüfung das BECK-Zertifikat „Beck-zertifizierter Lieferketten-Sorgfaltspflichtenbeauftragter (§ 4 Abs. 3 Satz 1 LkSG / CSDDD / EUDR)“, mit dem Sie Ihren Fortbildungserfolg auch nach außen visualisieren können.



LERNMETHODIK

Das Lehrgangskonzept folgt einer Matrix aus zwei Achsen, die gemeinsam das vollständige Pflichtenfeld aufspannen:

Horizontale Achse
Sorgfaltspflichten-Prozess in 10 Schritten
Vertikale Achse
Risiko- und Pflichtenarten (A–K)
1. Organisation & Governance
2. Information & Datenbeschaffung
3. Sorgfaltspflichten-Beauftragter
4. Risikoanalyse
5. Prävention
6. Abhilfe
7. Wirksamkeitsanalyse
8. Hinweisgebersystem
9. Dokumentation
10. Berichterstattung

A. Menschenrechtsrisiken LkSG (§ 2 Abs. 2)
B. Menschenrechtsrisiken CSDDD (Annex I)
C. Umweltrisiken LkSG (§ 2 Abs. 3)
D. Umweltrisiken CSDDD (Annex II)
E. Legalitätspflichten EUDR
F. Minimum Safeguards (Taxonomie Art. 18)
G. Rohstoffsorgfalt BatterieVO (Anhang X)
H. Konfliktmineralien 3TG-VO
I. Zwangsarbeitsverbot FLR
J. CSRD/ESRS Reporting-Pflichten
K. CBAM Sorgfaltspflicht-Bezüge



BEHANDELTE REGELWERKE

  • 3TG-VO | EU-Verordnung über Konfliktmineralien (EU VO 2017/821)
  • Basel Convention on the Control of Transboundary Movements of Hazardous Wastes
  • BattVO | EU-Batterieverordnung (EU VO 2023/1542)
  • CBAM | Carbon Border Adjustment Mechanism
  • CRMA | Critical Raw Materials Act
  • CSRD | Corporate Sustainability Reporting Directive
  • CSDDD | Corporate Sustainability Due Diligence Directive (Vollständige Behandlung inkl. Anhang Teil I und II sowie Haftungsfragen)
  • ESPR | EU-Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte (EU VO 2024/1781)
  • ESRS | EU-Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards)
  • EU-Taxonomie (EU VO 2020/852)
  • EUDR | EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, Art. 3, 8, 9, 10, 11, 12 & Leitlinien)
  • FLR | EU-Zwangsarbeitsverordnung (Forced Labour Regulation) (EU VO 2024/3015)
  • HinSchG | Hinweisgeberschutzgesetz
  • ILO | International Labour Organization Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work
  • LkSG | Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
  • Minamata-Convention on Mercury
  • OECD Guidelines for Multinational Enterprises
  • Omnibus I Änderungsrichtlinie (RL EU 2026/470)
  • PPWR | EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation) (EU VO 2025/40)
  • Stockholm Convention on Persistent Organic Pollutants
  • UNGPs | UN Guiding Principles on Business and Human Rights
  • United Nations Global Compact

Qualifizierungslehrgang

Setzen Sie ein starkes Zeichen für Ihre berufliche Weiterentwicklung! Mit dem BECK-Zertifikat zeigen Sie auf einen Blick: Sie verfügen über fundierte Fachkenntnisse, praxisgerechte Fähigkeiten und die Kompetenz, die Anforderungen Ihrer Rolle als Menschenrechts- oder Sorgfaltspflichtenbeauftragte:r, Supply Chain Compliance Officer /  Supply Chain Due Diligence Officers souverän zu erfüllen.

Unser Qualifizierungslehrgang orientiert sich an den LkSG-Anforderungen und Vorgaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und vermittelt alle wesentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, die Sie für den Start in Ihrer verantwortungsvollen Aufgabe benötigen.

 


 

Ihr Erfolg – messbar

Das BECK-Zertifikat dokumentiert nicht nur Ihre erfolgreiche Teilnahme, sondern zeigt auch Ihre individuelle Kompetenzentwicklung anhand aller vermittelten Inhalte. So können Sie jederzeit nachweisen, welches Wissen Sie erworben haben.

Voraussetzungen:

  • Vollständige Teilnahme am Qualifizierungslehrgang (lückenlose Anwesenheit wird geprüft)
  • Bestehen der Abschlussprüfung in Form eines Multiple-Choice-Tests

Mit dem BECK-Zertifikat setzen Sie ein starkes Signal für Professionalität, Fachkompetenz und Ihr berufliches Standing. Auch im Paralegal-Bereich orientieren wir uns freiwillig an den strengen Standards der Fachanwaltsordnung für Fortbildungen (insbesondere § 15 II FAO analog) – damit Sie sicher sein können, dass unsere Lehrgänge höchsten fachlichen Qualitäts- und Praxisanforderungen genügen.

Seminarprofil

Vorkenntnisse
Gestaltungshinweise

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