Live-Webinar
AGB im Gewerbemietvertrag
Rechtssicher gestalten - Unwirksamkeiten nutzen
Live-Webinar: 5 Zeitstunden nach § 15 FAO Live-Webinar: 1. Block: 09:30 - 12:00 Uhr, 2. Block: 12:30 - 15:00 Uhr
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Themen
- Allgemeines – Bedeutung für die Geschäftsraummiete
Gerichtliche Strenge und Parallelen zum Wohnraummietrecht
- Anwendungsbereich der § 305 ff. BGB – sachlich, persönlich und zeitlich
Wer „stellt“ hier wen oder was?
- Einbeziehung von AGB in Gewerbemietverträge
Einbeziehungsvereinbarung und überraschende Klauseln
- Vorrang von Individualabreden
Oder: „Haben Sie schon einmal eine wirksame Individualvereinbarung gesehen?“
- Auslegung von Formularmietverträgen und -klauseln
Spannungsfeld zwischen §§ 133, 157 BGB und § 306 BGB
- Inhaltskontrolle
- Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit
- Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
- Generalklausel § 307 BGB
- Unklarheitenregel
die unterschätzte Problematik des § 305c II BGB - Einzelne AGB u. a.
- Mängelrechteausschlussklauseln
- Schönheitsreparaturen
- Instandhaltung/Instandsetzung
- Betriebspflicht
- Vertragsbeginn/Vertragsverlängerung
- Schriftformklauseln
- Konkurrenzschutz
- Mietsicherheiten
- Vollmachtsklauseln
- Höhere Gewalt – Pandemie u. a.
- Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit und Nichteinbeziehung von AGB
- Gesetzliche Vorschriften und ergänzende Vertragsauslegung
- Verbot geltungserhaltender Reduktion
- Gesamtnichtigkeit
- Schadensersatzpflicht des Verwenders
- Unterlassungsanspruch
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Referenten
Zielgruppe
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen, Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Gewerbemietrecht / Immobilienrecht / Immobiliengesellschaften
Beschreibung
Vorformulierten Klauseln im Gewerbemietrecht kommt in der Praxis immer größere Bedeutung zu. Die Rechtsprechung auch des XII. Zivilsenats des BGH entwickelt sich permanent weiter, teilweise auch parallel zur Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats. Das Seminar vermittelt aktuelle Kenntnisse der neueren Gerichtsentscheidungen des BGH aber auch der Tatgerichte sowie sich abzeichnende Tendenzen. Auch auf haftungsträchtige Problemfelder geht der Referent ein.
Seminarprofil
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