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IT-Vertragsrecht: Vertragsgestaltung, Durchsetzung und Haftung

Die Gesetze und Vorschriften, die für Verträge im Bereich der Informationstechnologie (IT) gelten, werden als IT-Vertragsrecht bezeichnet. Es reguliert die Interaktionen zwischen verschiedenen Parteien, die an IT-Verträgen beteiligt sind, wie z. B. Softwareentwickler, IT-Dienstleister und Kunden. Dabei umfasst es beispielsweise Vertragsabschlüsse, Vertragsverhandlungen, Vertragsverwaltung und Haftung oder Schadensersatz im Falle von Vertragsverletzungen. Es ist ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftslebens und hilft dabei, die Rechte und Pflichten der Parteien bei IT-Verträgen zu klären und zu regeln. Unsere Fortbildungen stellen eine praktische Perspektive auf das IT-Vertragsrecht dar und vermitteln den Teilnehmern das erforderliche Wissen, um erfolgreich Verträge im IT-Bereich zu gestalten und durchzusetzen.

Veranstaltungstipps im IT-Vertragsrecht

Welche Fortbildungen zum IT-Vertragsrecht bietet die BeckAkademie Seminare an?

Die BeckAkademie Seminare bietet verschiedene Fortbildungsformate zum IT-Vertragsrecht an: Seminare, Live-Webinare und Lehrgänge. So können Sie frei wählen, ob Sie Ihre Fortbildung lieber vor Ort oder online besuchen möchten. Unser Veranstaltungsangebot deckt unterschiedliche Aspekte des IT-Vertragsrechts ab. Die Veranstaltung „DSGVO: Die neuen Standardvertragsklauseln in der Praxis“ präsentiert beispielsweise die neuen Klauseln des Artikels 28 und des Artikels 46 der DSGVO der Europäischen Kommission. Wichtig für die Unternehmenspraxis sind die Folgen des Schrems II Urteils sowie die der neuen Standarddatenschutzklauseln („SCC“), dazu liefern unsere Webinare „Verträge zum Datenschutz“ sowie „DSGVO: Die neuen Standardvertragsklauseln in der Praxis“ aktuelles Wissen rund um die verschiedenen Vertragstypen und die Vertragsgestaltung. Unsere Weiterbildungen werden von erfahrenen Dozenten geleitet und vermitteln Ihnen sowohl theoretisches als auch praktisches Wissen im IT-Vertragsrecht.

 

Für wen sind die Fortbildungen im IT-Vertragsrecht der BeckAkademie Seminare geeignet?

Unsere Weiterbildungen im IT-Vertragsrecht richten sich an Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen. Auch Geschäftsführer oder Leiter von IT-Abteilungen finden bei uns die passende Fortbildung. Im Mittelpunkt unserer Veranstaltungen stehen neben wichtigem Basiswissen auch aktuelle Angelegenheiten und Neuerungen im Zusammenhang mit IT-Verträgen. In der jeweiligen Seminarbeschreibung finden Sie genauere Informationen zu den Inhalten des Seminars und erfahren auch, wer die Schulung hält.

 

Wo finden die IT-Vertragsrecht Veranstaltungen der BeckAkademie Seminare statt?

Wenn Sie sich für eines unserer Live-Webinare im IT-Vertragsrecht entscheiden, nehmen Sie an der Fortbildung einfach von zuhause oder Ihrem Schreibtisch im Büro aus teil. Dazu nutzen Sie einfach Microsoft Teams – entweder über den Browser oder direkt über die App. Für unsere Präsenzveranstaltungen reisen Sie an einen unserer Veranstaltungsorte. Wir sind bundesweit aktiv und bieten Fortbildungen in München, Stuttgart, Hamburg, Köln, Düsseldorf, Berlin und Frankfurt.


Tipp: Sie möchten mit der Bahn anreisen? Dann buchen Sie doch den Veranstaltungstarif der Bahn!

Warum sollte ich eine Weiterbildung im IT-Vertragsrecht bei der BeckAkademie Seminare buchen?

Wir von der BeckAkademie Seminare sind echte Profis im Bereich der juristischen Fortbildung. Wir verfügen über viele Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet und können als Teil des Münchener Traditionsverlags C.H.BECK auf ein großes Expertennetzwerk zurückgreifen. Mit unseren Fortbildungen im IT-Vertragsrecht erhalten Sie nicht nur Grundlagenwissen, sondern erfahren auch alles zur aktuellen Rechtsprechung. Als Experten im IT-Vertragsrecht versorgen unsere erfahrenen Referenten Sie außerdem mit Tipps und Handlungsempfehlungen für Ihren Arbeitsalltag. Ergänzend zu Ihrer Fortbildung erhalten Sie umfangreiche Seminarunterlagen und die Möglichkeit, sich aktiv an der Schulung zu beteiligen. Besonders attraktiv für Fachanwälte: Viele unserer Veranstaltungen können gemäß § 15 FAO als Fortbildungsstunden angerechnet werden.

Weitere Veranstaltungen im Vertragsrecht

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