Seminar / Live-Webinar
Seminar: 6,5 Zeitstunden / Live-Webinar: 5 Zeitstunden nach § 15 FAO / § 9 FBO Seminar: 09:00 - 17:00 Uhr / Live-Webinar: 1. Block: 09:30 - 12:00 Uhr, 2. Block: 12:30 - 15:00 Uhr
Beck-Bonus: Jeder Teilnehmer erhält bei Teilnahme an der Präsenz-Veranstaltung das Buch "Beck’sche Textausgaben: Aktuelle Steuertexte"!
Themen
Transparenz in allen „Ecken“
Die DAC 6 Richtlinie: Grundlagen, Geltungsbereich, Funktionen
Andere nationale Regelungen
Was muss gemeldet werden?
Der weitreichende Begriff der „Gestaltung“ (individuelle und modellhafte Gestaltungen, Transaktionen, Einmalberatungen)
Ausschließliche Meldepflicht von „aggressiven“ Gestaltungsmodellen und die Realität
Grenzüberschreitend gleich grenzüberschreitend? Auf welche Kriterien es ankommt
Anwendungs- und Abgrenzungsfälle
Fokus „Intermediär“: Wer muss melden?
Persönliche Meldepflicht
Konflikte mit Verschwiegenheitspflichten und Standesrecht
„Relevant taxpayer“: Übergang der Anzeigepflicht auf den Nutzer (Unternehmen/Steuerzahler)
Mehr als ein Intermediär, was nun?
Fristen: Wann muss gemeldet werden?
Umsetzung in nationales Recht und Anwendungsfrist
Brennpunkt: Pflicht zur Nachmeldung bereits implementierter melderelevanter Gestaltungen
Exkurs: (Planungs-)Sicherheit im Nachmeldefall
Kennzeichen: Ein autonomes System meldepflichtiger Kriterien
Das Konzept der „Hallmarks“
Auswirkung und Bedeutung des „Main benefit“-Tests
Spezifische Kennzeichen (grenzüberschreitende Transaktionen, AIA, Transfer Pricing, verbundene Unternehmen)
Die Meldung: So muss gemeldet werden!
Inhalt und Prozess
Abstrakte und sensible Daten
Informationsaustausch und Zugriff
Mehr anzeigen
Referenten
Zielgruppe
Fachanwälte für Steuerrecht, Rechtsanwälte im Transaktionsgeschäft, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Leiter und Mitarbeiter von Steuerabteilungen, Banken, Versicherungen
Beschreibung
Mit der Änderung der EU-Amtshilfe-RL (DAC 6-Richtlinie) 2018 wurde auf europäischer Ebene eine Offenlegungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen eingeführt. „Intermediäre“, wie Steuerberater, Banken oder Versicherungen, sowie Steuerpflichtige müssen zukünftig bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen anzeigen. Die Meldepflicht trat bereits zum 01. Juli 2020 in Kraft und zwar auch für solche Steuergestaltungen, die seit Juni 2018 implementiert wurden.
Die gesetzlichen Regelungen und auch das BMF-Schreiben vom 29.03.2021 lassen hinsichtlich der tatsächlichen Meldung viele Fragen ungeklärt. Dies wird insbesondere im internationalen Vergleich deutlich. Da jeder Mitgliedstaat die Vorgaben unterschiedlich auslegt, besteht ein umfangreicher Pool an Interpretationsmöglichkeiten.
Welche Sachverhalte müssen wann offengelegt werden und welche Informationen sind zu übermitteln? Wer muss als Intermediär offenlegen und kann die Anzeigepflicht auf das Unternehmen übergehen? Das Seminar beantwortet diese und andere Fragen, gibt einen Überblick zu den gesetzlichen Regelungen sowie den neuen Verwaltungsanweisungen und zeigt auf, wie sich Berater, Unternehmen und Banken zukünftig *compliant* verhalten können.
Seminarprofil
RABATT (Sichtbar im Warenkorb)
Kollegen
10 % Rabatt für eine Veranstaltung ab 3 Teilnehmern
Wir beraten Sie gerne
089 / 381 89 503
Ihre Daten werden geladen...